Bei Brandgefahr zur Stelle!
Feuerdetektive im Motorraum
Selbst schnell entdeckte Nutzfahrzeugbrände können große Sach- und Personenschäden verursachen. Fahrzeugbrände entstehen häufig im Motorraum. Kraftstoff und Öl bieten brennbares Material in hoher Menge, und die Zündtemperatur wird über die Auspuffanlage oder den Turbolader erreicht. Abhilfe kann eine fest installierte Brandbekämpfungsanlage im Motorraum schaffen. Die Anlagen bestehen aus einem Melde-, dem Auslöse- sowie dem Löschsystem.
Für jedes Nutzfahrzeug gibt es sinnvolle Lösungen, die exakt passen.
Brandbekämpfungsanlage (BBA) für den Motorraum
Interview mit Herrn Peter Hammerl von UPM, Augsburg
Was ist der Grund für die Ausstattung der Fahrzeuge mit der Brandbekämpfungsanlage?
Die Brandversicherung legt diese Einrichtung nahe. Ein weiterer Grund ist, dass bei UPM die Arbeitssicherheit und die Vorbeugung groß geschrieben wird. Darum werden alle Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit der BBA ausgerüstet.
Warum haben Sie sich für diese Art BBA entschieden?
Für die Anlage der Fa. Kidde Deugra haben wir uns entschieden, da die Löschleitungen nicht dauernd unter Druck stehen (Fehlerquelle) und die Anlage sowohl automatisch, wie auch manuell vom Fahrer ausgelöst werden kann. Zudem löst die Anlage auch aus, wenn das Fahrzeug abgestellt und nicht vom Fahrer besetzt ist.
Bei welchen Staplern verwenden Sie die BBA?
Die BBA setzen wir bei den Linde Staplern der Baureihen 396 (H80/1100 Diesel) und 392 (H20 Treibgas) ein. Auch unsere Radlader sind zum Teil damit ausgestattet.
Wie hat sich die BBA bis jetzt bewährt?
Kam sie schon einmal zum Einsatz? Die BBA hat sich sehr gut bewährt. Zum einen gab es bisher keine technischen Probleme bei der BBA und zum anderen wurde sie bereits einmal erfolgreich eingesetzt. Im Motorraum eines Radladers erkannte der Fahrer einen Brandherd und löste die BBA manuell aus. Diese funktionierte einwandfrei und verhinderte einen Schaden am Fahrzeug.
Gab es bessere Konditionen bei der Brandschutzversicherung bzw. hat das System Auswirkungen darauf?
Nein, es gab keine besseren Konditionen bei der Brandschutzversicherung.
Muss die Brandbekämpfungsanlage geprüft werden?
Ja, der Feuerlöscher muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der BGR 133 regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.
Logistik Xtra wünscht UPM weiterhin eine gute Fahrt!