Explosionen passieren nicht - sie werden verursacht!
Immer wieder hört man von meist verheerenden Explosionen in Betrieben mit immensen Sachschäden. Leider kommen bei diesen Schadensereignissen auch häufig Personen zu Schaden. Brennbare oder explosive Gase und Dämpfe, eine Vielzahl von Stäuben, all diese Substanzen werden in vielen Betrieben verarbeitet, das sehr hohe Risikopotential oft aber völlig unterschätzt. Gemäß der ATEX-118 Verordnung werden explosionsgefährdete Räume nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre wie folgt in Zonen eingeteilt:
Durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel
Zone 0: umfasst Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Zone 1: umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Gasatmosphäre bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt. Erfordert Ex-Schutz-Kategorie 2G.
Zone 2: umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass bei normalem Betreib gefährliche explosionsfähige Gasatmosphären selten und nur kurzzeitig auftreten. Erfordert Ex-Schutz- Kategorie 3G.
Durch brennbare Stäube
Zone 20: Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist. Staubablagerungen in bekannter oder übermäßiger Dicke können gebildet werden. Staubablagerungen alleine bilden keine Zone 20.
Zone 21: Bereich, in dem bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in der Luft gelegentlich auftreten kann. Ablagerungen oder Schichten von brennbarem Staub werden im Allgemeinen vorhanden sein. Erfordert Ex-Schutzkategorie 2D.
Zone 21: Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist dass bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft auftreten kann, aber wenn sie dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig, oder in dem Aufhäufungen oder Schichten von brennbarem Staub vorhanden sind. Erfordert Ex-Schutzkategorie 3D.