Zieh- und Schlepphilfen

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Wo früher mühsam gezogen und geschoben wurde, genügt heute ein Griff am Bedienhebel und Gewichte bis 20 t können ohne größere Kraftanstrengung bewegt werden.

Zieh- und Schlepphilfen

 

Der Einsatz dieser elektrischen Zieh- und Schlepphilfen in Logistikprozessen kann die Effizienz der Prozessabläufe steigern und zudem die Mitarbeiter körperlich entscheidend entlasten. Wo früher mühsam gezogen und geschoben wurde, genügt heute ein Griff am Bedienhebel und Gewichte bis 20 Tonnen können ohne größere Kraftanstrengung bewegt werden.

 

Einsatzgebiete von Zieh- und Schlepphilfen

Dabei sind die Ausführungen der Zieh- und Schlepphilfen genauso vielfältig wie die Anwendungen. Vom sogenannten Milkrun-Zug in der Industrie über Anwendungen in der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie, vom Einzelhandel über Flughäfen und der Abfallbranche bis zur Krankenhauslogistik, für (fast) jede Anwendung sind passende Geräte am Markt.

In den Bildern sehen Sie Einsatzbeispiele für Zieh- und Schlepphilfen.

 

Zieh- und Schlepphilfen als Prävention vor Gesundheitsrisiken

Das Arbeitsschutzgesetz § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ fordert vom Unternehmer, geeignete Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, um manuelle Lastenhandhabungen, die eine Gefährdung für die Gesundheit der Beschäftigten in sich bergen, zu vermeiden.

Körperliche Belastung erhöht das Gesundheitsrisiko:
Etwa 23 Prozent der Erwerbstätigen müssen bei der Arbeit häufig schwere Lasten bewegen.
Etwa 25 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage sind auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen.
Mehr als 26.000 Menschen in Deutschland scheiden jährlich wegen Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Beugen Sie vor, indem Sie sich für Zieh- und Schlepphilfen entscheiden.

 

 

Quellen:
„Denk an mich.Dein Rücken.Zahlen.Daten.Fakten“, Präventionskampagne der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Knappschaft.
BGI/GUV-I 8607, 06/13, „Handverzug von Flurförderzeugen – Physische Belastungen und Beanspruchungen“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
„Ziehen und Schieben ohne Schaden“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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