Arbeitssicherheit von Profis für Profis
Wie gut ist Ihr Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit aufgestellt? Welche Pflichten hat der Unternehmer? Welche Pflichten haben die Führungskräfte? Wie kann der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv organisiert und verbessert werden?
Arbeitssicherheit von Profis für Profis
Mit Struktur zu einem sicheren System
Sie möchten die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen stärken? Sie möchten sichergehen, dass alle Pflichten und Vorschriften im Arbeitsschutz erfüllt sind? Holen Sie sich in dieser komplexen Thematik fachliche Unterstützung bei unseren Experten! Wir begleiten Sie in nur drei Schritten auf dem Weg zu einem sicheren System.
- Wie gut ist Ihr Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit aufgestellt?
- Welche Pflichten hat der Unternehmer?
- Welche Pflichten haben die Führungskräfte?
- Wie kann der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv organisiert und verbessert werden?
Nehmen Sie das Thema Arbeitssicherheit ernst! Der Unternehmer hat alle sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des Unternehmens durchzuführen. Er kann an geeignete Personen (Führungskräfte) Aufgaben delegieren, die sie dann in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Damit sind sie auch verpflichtet, im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten diese Anordnungen und Maßnahmen befolgen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz § 1 Grundsatz gibt vor: „Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
Nutzen Sie unsere Erfahrungen. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend. Wir führen für Sie in Ihrem Unternehmen eine transparente, für Sie gut nachvollziehbare Organisation der Arbeitssicherheit durch.
Folgende Maßnahmen sind unsere Basis für eine regelmäßige, aber flexible Betreuung.
Begehung der Arbeitsstätten und Erfassung der ArbeitsbereicheBei einer Betriebsbegehung verschafft unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit sich und Ihnen einen Überblick über den Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Der Betrieb wird in Arbeitsbereiche eingeteilt, die getrennt voneinander beurteilt werden. So sind eine übersichtliche Betreuung und die genaue Zuordnung von Zuständigkeiten möglich. |
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GefährdungsbeurteilungIn Zusammenarbeit mit Ihnen bewerten wir die Gefährdungen und Belastungen jedes Arbeitsbereiches. Diese werden im Herzstück jeder sicherheitstechnischen Betreuung – in der Gefährdungsbeurteilung – zusammengefasst und dokumentiert. Nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung aus den Unterlagen ersichtlich sein. Mit uns kommen Sie dieser Pflicht nach. |
UnterweisungenNach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung müssen Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden. Ziel ist, dass alle Beschäftigten rechtzeitig die Gefährdungen und Belastungen erkennen. |
BetriebsanweisungenNicht nur für Gefahrstoffe, auch für Ihre Maschinen und Anlagen erstellen wir Betriebsanweisungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorgaben. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln fassen wir hier zusammen und bilden somit die Grundlage für Ihre Unterweisungen. |
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→ GefahrstoffeNahezu jedes Unternehmen arbeitet mit Gefahrstoffen – selbst Verdünnungen, Farben und viele Reinigungsmittel sind oft Gefahrstoffe. Gemäß Gefahrstoffverordnung erstellen wir für Sie ein Gefahrstoffverzeichnis. Um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten zu können, arbeiten wir, unter Berücksichtigung der Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen aus und unterweisen Ihre Mitarbeiter. |
Wir begleiten Sie in nur drei Schritten auf dem Weg zu einem sicheren System. 1. Mehr Effizienz durch Digitalisierung
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→ ExplosionsschutzdokumenteDurch Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube kann eine explosionsgefährliche Atmosphäre entstehen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage, diese Gefährdung zu beurteilen und zu bewerten. Zu den geeigneten Maßnahmen beraten wir Sie umfassend und erstellen für Sie ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung. |
2. Strukturarbeit
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→ LärmkatasterEine Belastung durch Lärm am Arbeitsplatz kann bei Ihren Mitarbeitern zu dauerhaften Beeinträchtigungen des Gehörs führen. Zur Beurteilung der Tages- Lärmexpositionswerte erstellen wir ein Lärmkataster für Sie. Hierbei legen wir die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung zugrunde. |
3. Verbesserungen
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Bei Erfüllung aller Soll-Vorgaben ist Ihr Unternehmen zertifizierungsfähig.
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Artikelnummer | LX-101988 |
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