Arbeitssicherheit von Profis für Profis

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Wie gut ist Ihr Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit aufgestellt? Welche Pflichten hat der Unternehmer? Welche Pflichten haben die Führungskräfte? Wie kann der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv organisiert und verbessert werden?

Arbeitssicherheit von Profis für Profis

Mit Struktur zu einem sicheren System

 

Sie möchten die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen stärken? Sie möchten sichergehen, dass alle Pflichten und Vorschriften im Arbeitsschutz erfüllt sind? Holen Sie sich in dieser komplexen Thematik fachliche Unterstützung bei unseren Experten! Wir begleiten Sie in nur drei Schritten auf dem Weg zu einem sicheren System.

  • Wie gut ist Ihr Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit aufgestellt?
  • Welche Pflichten hat der Unternehmer?
  • Welche Pflichten haben die Führungskräfte?
  • Wie kann der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv organisiert und verbessert werden?

 

Nehmen Sie das Thema Arbeitssicherheit ernst! Der Unternehmer hat alle sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des Unternehmens durchzuführen. Er kann an geeignete Personen (Führungskräfte) Aufgaben delegieren, die sie dann in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Damit sind sie auch verpflichtet, im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Sie haben außerdem dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten diese Anordnungen und Maßnahmen befolgen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz § 1 Grundsatz gibt vor: „Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“

Nutzen Sie unsere Erfahrungen. Wir beraten und unterstützen Sie umfassend. Wir führen für Sie in Ihrem Unternehmen eine transparente, für Sie gut nachvollziehbare Organisation der Arbeitssicherheit durch.

 

 Folgende Maßnahmen sind unsere Basis für eine regelmäßige, aber flexible Betreuung.

Begehung der Arbeitsstätten und Erfassung der Arbeitsbereiche

Bei einer Betriebsbegehung verschafft unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit sich und Ihnen einen Überblick über den Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Der Betrieb wird in Arbeitsbereiche eingeteilt, die getrennt voneinander beurteilt werden. So sind eine übersichtliche Betreuung und die genaue Zuordnung von Zuständigkeiten möglich.

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Gefährdungsbeurteilung

In Zusammenarbeit mit Ihnen bewerten wir die Gefährdungen und Belastungen jedes Arbeitsbereiches. Diese werden im Herzstück jeder sicherheitstechnischen Betreuung – in der Gefährdungsbeurteilung – zusammengefasst und dokumentiert. Nach Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung aus den Unterlagen ersichtlich sein. Mit uns kommen Sie dieser Pflicht nach.

Unterweisungen

Nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung müssen Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden. Ziel ist, dass alle Beschäftigten rechtzeitig die Gefährdungen und Belastungen erkennen.

Betriebsanweisungen

Nicht nur für Gefahrstoffe, auch für Ihre Maschinen und Anlagen erstellen wir Betriebsanweisungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorgaben. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln fassen wir hier zusammen und bilden somit die Grundlage für Ihre Unterweisungen.

 

→ Gefahrstoffe

Nahezu jedes Unternehmen arbeitet mit Gefahrstoffen – selbst Verdünnungen, Farben und viele Reinigungsmittel sind oft Gefahrstoffe. Gemäß Gefahrstoffverordnung erstellen wir für Sie ein Gefahrstoffverzeichnis. Um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gewährleisten zu können, arbeiten wir, unter Berücksichtigung der Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen aus und unterweisen Ihre Mitarbeiter.

Wir begleiten Sie in nur drei Schritten auf dem Weg zu einem sicheren System.

 1. Mehr Effizienz durch Digitalisierung

  • Ordnerstruktur auf Windows-Explorer-Basis
  • Dokumentenübersicht und Freigabeformular
  • Verantwortungsmatrix
  • Arbeitsmittelmatrix
  • Unterweisungsmatrix und AMU
  • Formularvorlagen (Beauftragungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Checklisten u.v.m.)
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→ Explosionsschutzdokumente

Durch Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube kann eine explosionsgefährliche Atmosphäre entstehen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Lage, diese Gefährdung zu beurteilen und zu bewerten. Zu den geeigneten Maßnahmen beraten wir Sie umfassend und erstellen für Sie ein Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung.

 

2. Strukturarbeit

  • Grundsätzliche Definition der verantwortlichen Personen zum Thema Arbeitssicherheit
  • Definierte Speicherorte und Rechtevergabe der Mitarbeiter
  • Initialisierung (Zuordnung und Ablage) der vorhandenen und ggf. neu erstellten Dokumente
  • Erstellung eines Maßnahmenplans zur Vervollständigung des AMS
     

→ Lärmkataster

Eine Belastung durch Lärm am Arbeitsplatz kann bei Ihren Mitarbeitern zu dauerhaften Beeinträchtigungen des Gehörs führen. Zur Beurteilung der Tages- Lärmexpositionswerte erstellen wir ein Lärmkataster für Sie. Hierbei legen wir die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung zugrunde.

  

3. Verbesserungen

  • Basis hierfür ist Schritt 2 mit der Wissensgewinnung, inwieweit Verbesserungen bzw. Ergänzungen oder Korrekturmaßnahmen notwendig sind.
  • Ermittlung der Gefährdungen und Einschätzung der damit verbundenen Risiken in den jeweiligen Arbeitsbereichen
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Arbeitsbereiche
  • Ggf. fehlende Betriebsanweisungen, z.B. Umgang mit Arbeitsmitteln, Anlagen oder Gefahrstoffen etc. erstellen
  • Freigabeformulare vorbereiten
  • Im Bedarfsfall entsprechende Unterweisungen durchführen
     
  

Bei Erfüllung aller Soll-Vorgaben ist Ihr Unternehmen zertifizierungsfähig.

  • Sie sind in der Lage, wichtige Prozesse zu definieren, zu strukturieren und gegebenenfalls zu optimieren
  • Sie verringern Ausfallzeiten und Unfallzahlen in Ihrem Betrieb
  • Sie steigern Ihr Image und das Vertrauen bei Kunden und Partnern
  • Sie erlangen Rechtssicherheit in allen Bereichen rund um den Arbeitsschutz
  • Die Zertifizierung ist zunehmend Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen

 

 

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