Fluchttreppe
Für den Einsatz in gewerblichen und öffentlichen Bauten geeignet.
- Brandschutztreppen für den Innen und Außenbereich
- in verschiedenen Breiten und Höhen erhältlich
- Sicherheit für Ihre Mitarbeiter
Für den Notfall gerüstet
Ermöglicht Ihren Mitarbeitern in Gefahrsituationen schnell das Gebäude zu verlassen
Als Fluchttreppe bezeichnet man Treppen, die bei einem plötzlich auftretenden gefährlichen Ereignis, wie zum Beispiel einem Brand als Fluchtweg dienen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Feuertreppen, die nur im Brandfall benutzt werden dürfen und nicht für die normale Erschließung eines Gebäudes zur Verfügung stehen. Meistens handelt es sich dabei um außenliegende Stahltreppen.
Die Bauordnungen der Länder lassen keinen Spielraum. Sicherheit ist Pflicht!
Neben Fluchttreppen spricht die Bauordnung auch von "notwendigen Treppen". So werden in Deutschland Treppen bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein müssen. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen mindestens über eine Treppe (= notwendige Treppe) erschlossen sein. An diese Treppen werden in den Bauordnungen der Länder zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen gestellt.
Wir können Sie umfassend zu den Themen Arbeitssicherheit und Brandschutztreppen beraten. Wir erstellen für Sie ein individuelles Paket mit der passenden Fluchtreppen Breite und Höhe. Bei Zusendung von entsprechenden Ausschreibungen, Leistungsverzeichnissen oder ganz individuellen Ausführungswünschen erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Artikelnummer | LX-103378 |
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Lieferzeit | auf Anfrage |
Gewährleistung | 5 Jahre |
Gewicht (kg) | auf Anfrage |