Kranführerschein-Schulung
Die Ausbildung für KranführerInnen erfolgt nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 für Lastaufnahmevorrichtungen im Hebezugbetrieb.
- Vorschriften zum Kranbetrieb nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52
- Lastaufnahmeeinrichtungen für Hebezeuge DGUV Regel 100-500
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54
Kranführerschein in der Logistik XTRA-Akademie machen
In vielen Branchen ist die Verwendung von Kränen ein wichtiger Aspekt Ihrer alltäglichen Arbeit. Wie bei vielen anderen Hebemitteln und Fahrzeugen dürfen Kräne in Deutschland erst bedient werden, wenn Sie einen entsprechenden Ausbildungsnachweis haben. Daher haben Sie die Möglichkeit in der Logistik XTRA-Akademie Ihre Kranschein-Ausbildung wahrzunehmen. In einem ein-tägigen Kurs lernen Sie bei uns alles, was Sie für das sichere und gesetzeskonforme Bedienen eines Krans wissen müssen. Informieren Sie sich im Onlineshop über die Schulung und vereinbaren Sie Ihren termin mit unseren Profis über das Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Kranschein-Ausbildung in Ihrer Nähe absolvieren
Logistik Xtra verfügt über ein deutschlandweites Netz an Akademie-Standorten bei unseren Partnern in Ihrer Nähe. Daher bieten wir Ihnen Weiterbildungen und Schulungen vor allem in logistischen Themen bei Ihnen vor Ort an. Die Kranschein-Ausbildung ist eine Möglichkeit, wie Sie sich oder Ihre Mitarbeiter auf ständig wechselnde Herausforderungen vorbereiten können. Die Ausbildung für Kranführer erfolgt nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 für Lastaufnahmevorrichtungen im Hebezugbetrieb. Zunächst werden Ihnen dabei die Grundregeln des Hebens und die technischen Besonderheiten der Krantechnik von unseren Profis erklärt. Diese können Sie im Anschluss gleich vor Ort anwenden, um die nötige Geschicklichkeit und Sicherheit im Kranführen zu trainieren.
Die Kranführerschein-Ausbildung umfasst folgende Inhalte
- Vorschriften zum Kranbetrieb nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52, die sich vorrangig auf die Betriebssicherheit und die Unfallverhütung konzentrieren.
- Lastaufnahmeeinrichtungen für Hebezeuge DGUV Regel 100-500, also zum Beispiel welche Lastaufnahmemittel Sie für welche Lasten brauchen.
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54
- rechtliche Bestimmungen und Pflichten eines Kranführers
- technische Besonderheiten der Krantechnik
- formschlüssiges und kraftschlüssiges Anschlagen
- Teilnahmezertifikat
Artikelnummer | LX-104315 |
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